Steuerbüro

Wolfgang A. KETTELACK

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Lexika

Vorsteuer

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine. Die Rechnung weist folgende Positionen aus:

Maschine

Euro10.000,– €

Umsatzsteuer (19 %)

Euro1.900,– €

Gesamtbetrag

Euro11.900,– €

Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann der Käufer der Maschine als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 15 EStG